Mehrfachbeschäftigung beim Minijob: die Erklärung im Personalfragebogen richtig ausfüllen

Ob ein Minijob ein Minijob bleibt, hängt oft an den anderen Jobs. Deshalb fragt jeder Personalfragebogen nach weiteren Beschäftigungen, und deshalb führt eine leere Zeile dort so oft zu Rückfragen.

Kurz gesagt

  • Minijobber müssen alle weiteren Beschäftigungen angeben, auch andere Minijobs und kurzfristige Jobs.
  • Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € und ab 1. Januar 2027 bei 633 € im Monat.
  • Ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt frei. Jeder weitere wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.
  • Mehrere Minijobs ohne Hauptbeschäftigung werden addiert. Liegt die Summe über der Grenze, ist keiner mehr ein Minijob.

Warum der Arbeitgeber danach fragt

Der Arbeitgeber muss beurteilen, ob eine Beschäftigung geringfügig ist. Das kann er nur, wenn er die anderen Beschäftigungen kennt. Gibt der Mitarbeiter sie vollständig an und unterschreibt das, ist der Arbeitgeber gut abgesichert: Stellt die Minijob-Zentrale später eine Überschreitung fest, gilt die Versicherungspflicht grundsätzlich erst ab diesem Zeitpunkt und nicht rückwirkend. Das setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Sachverhalt ordentlich aufgeklärt hat.

Die Regeln im Überblick

SituationFolge
Nur ein MinijobBleibt Minijob, solange das Entgelt die Grenze nicht übersteigt.
Hauptbeschäftigung und ein MinijobDer Minijob wird nicht zusammengerechnet und bleibt Minijob.
Hauptbeschäftigung und mehrere MinijobsDer zuerst aufgenommene Minijob bleibt frei. Jeder weitere wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und wird in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig, nicht aber in der Arbeitslosenversicherung.
Mehrere Minijobs, keine HauptbeschäftigungDie Entgelte werden addiert. Liegt die Summe über der Grenze, sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig.
Minijob und kurzfristige BeschäftigungWerden nicht zusammengerechnet.

Was in die Erklärung gehört

Damit das Lohnbüro die Zusammenrechnung prüfen kann, braucht es zu jeder weiteren Beschäftigung:

Dazu gehört eine Zusage, neue Beschäftigungen sofort mitzuteilen. Auch die Antwort „keine weiteren Beschäftigungen“ sollte ausdrücklich angekreuzt und unterschrieben sein. Eine leere Zeile beweist nichts.

Befreiung von der Rentenversicherung bei mehreren Minijobs

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag befreien lassen. Bei mehreren Minijobs geht das nur einheitlich: Die Befreiung gilt für alle Minijobs gleichzeitig. Deshalb gehört in den Bogen, ob in einem anderen Minijob bereits eine Befreiung besteht.

Sonderfall kurzfristige Beschäftigung

Bei kurzfristigen Beschäftigungen zählt nicht das Entgelt, sondern die Dauer: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Dafür werden alle kurzfristigen Beschäftigungen im selben Kalenderjahr zusammengerechnet. Der Mitarbeiter muss deshalb auch frühere Jobs aus diesem Jahr angeben, nicht nur die aktuellen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 633 € im Monat, weil der Mindestlohn auf 14,60 € steigt. 2026 sind es 603 €.

Darf man neben einem Vollzeitjob einen Minijob haben?

Ja. Ein Minijob neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob. Erst ab dem zweiten Minijob wird zusammengerechnet.

Was passiert, wenn ein Minijobber einen weiteren Job verschweigt?

Stellt die Minijob-Zentrale später fest, dass die Grenze überschritten ist, tritt die Versicherungspflicht grundsätzlich erst ab der Bekanntgabe dieser Feststellung ein. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitgeber den Sachverhalt ordentlich aufgeklärt hat. Deshalb ist die schriftliche Erklärung im Personalfragebogen so wichtig.

Muss der Minijobber neue Jobs auch später melden?

Ja. Wer während der Beschäftigung einen weiteren Job aufnimmt, muss das allen Arbeitgebern sofort mitteilen. Am besten steht das ausdrücklich in der Erklärung, die er unterschreibt.

Allgemeiner Überblick, Stand Oktober 2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte gibt die Minijob-Zentrale.