Mehrfachbeschäftigung beim Minijob: die Erklärung im Personalfragebogen richtig ausfüllen
Ob ein Minijob ein Minijob bleibt, hängt oft an den anderen Jobs. Deshalb fragt jeder Personalfragebogen nach weiteren Beschäftigungen, und deshalb führt eine leere Zeile dort so oft zu Rückfragen.
Kurz gesagt
- Minijobber müssen alle weiteren Beschäftigungen angeben, auch andere Minijobs und kurzfristige Jobs.
- Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € und ab 1. Januar 2027 bei 633 € im Monat.
- Ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt frei. Jeder weitere wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.
- Mehrere Minijobs ohne Hauptbeschäftigung werden addiert. Liegt die Summe über der Grenze, ist keiner mehr ein Minijob.
Warum der Arbeitgeber danach fragt
Der Arbeitgeber muss beurteilen, ob eine Beschäftigung geringfügig ist. Das kann er nur, wenn er die anderen Beschäftigungen kennt. Gibt der Mitarbeiter sie vollständig an und unterschreibt das, ist der Arbeitgeber gut abgesichert: Stellt die Minijob-Zentrale später eine Überschreitung fest, gilt die Versicherungspflicht grundsätzlich erst ab diesem Zeitpunkt und nicht rückwirkend. Das setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Sachverhalt ordentlich aufgeklärt hat.
Die Regeln im Überblick
| Situation | Folge |
|---|---|
| Nur ein Minijob | Bleibt Minijob, solange das Entgelt die Grenze nicht übersteigt. |
| Hauptbeschäftigung und ein Minijob | Der Minijob wird nicht zusammengerechnet und bleibt Minijob. |
| Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs | Der zuerst aufgenommene Minijob bleibt frei. Jeder weitere wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und wird in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig, nicht aber in der Arbeitslosenversicherung. |
| Mehrere Minijobs, keine Hauptbeschäftigung | Die Entgelte werden addiert. Liegt die Summe über der Grenze, sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig. |
| Minijob und kurzfristige Beschäftigung | Werden nicht zusammengerechnet. |
Was in die Erklärung gehört
Damit das Lohnbüro die Zusammenrechnung prüfen kann, braucht es zu jeder weiteren Beschäftigung:
- Name des Arbeitgebers
- Beginn und gegebenenfalls Ende
- Art: Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder versicherungspflichtige Beschäftigung
- Monatliches Entgelt
- Bei Minijobs: ob der Mitarbeiter dort von der Rentenversicherungspflicht befreit ist
Dazu gehört eine Zusage, neue Beschäftigungen sofort mitzuteilen. Auch die Antwort „keine weiteren Beschäftigungen“ sollte ausdrücklich angekreuzt und unterschrieben sein. Eine leere Zeile beweist nichts.
Befreiung von der Rentenversicherung bei mehreren Minijobs
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag befreien lassen. Bei mehreren Minijobs geht das nur einheitlich: Die Befreiung gilt für alle Minijobs gleichzeitig. Deshalb gehört in den Bogen, ob in einem anderen Minijob bereits eine Befreiung besteht.
Sonderfall kurzfristige Beschäftigung
Bei kurzfristigen Beschäftigungen zählt nicht das Entgelt, sondern die Dauer: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Dafür werden alle kurzfristigen Beschäftigungen im selben Kalenderjahr zusammengerechnet. Der Mitarbeiter muss deshalb auch frühere Jobs aus diesem Jahr angeben, nicht nur die aktuellen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 633 € im Monat, weil der Mindestlohn auf 14,60 € steigt. 2026 sind es 603 €.
Darf man neben einem Vollzeitjob einen Minijob haben?
Ja. Ein Minijob neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob. Erst ab dem zweiten Minijob wird zusammengerechnet.
Was passiert, wenn ein Minijobber einen weiteren Job verschweigt?
Stellt die Minijob-Zentrale später fest, dass die Grenze überschritten ist, tritt die Versicherungspflicht grundsätzlich erst ab der Bekanntgabe dieser Feststellung ein. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitgeber den Sachverhalt ordentlich aufgeklärt hat. Deshalb ist die schriftliche Erklärung im Personalfragebogen so wichtig.
Muss der Minijobber neue Jobs auch später melden?
Ja. Wer während der Beschäftigung einen weiteren Job aufnimmt, muss das allen Arbeitgebern sofort mitteilen. Am besten steht das ausdrücklich in der Erklärung, die er unterschreibt.
Allgemeiner Überblick, Stand Oktober 2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte gibt die Minijob-Zentrale.